Der Steuerrechts-Korpus des Lexplorer Tax-Law MCP wurde vollständig gegen die offiziellen Publikationsorgane von Bund und Kantonen abgeglichen (Stichtag 3. Juli 2026). Nachfolgend, was seit dem letzten Korpus-Stand (Mitte Mai 2026) von den Behörden neu publiziert wurde, welche Schreiben aktualisiert wurden, was neu in den Korpus aufgenommen wurde und was als Minor Update bestätigt ist.
Übersicht nach Kanton
Zusätzlich wurden 668 Dokumente von den Behörden neu publiziert, inhaltlich aber unverändert bestätigt (v.a. SG, AI, GR, AG und ESTV-Rundschreiben). Spalten rechts: Dokumente im Korpus total und davon ausser Kraft.
1. Neue Rechtslage und Praxis
ESTV Kreisschreiben Nr. 11a (ab Steuerperiode 2027)
Das neue Kreisschreiben Nr. 11a regelt den Abzug von Krankheits- und Unfallkosten sowie von behinderungsbedingten Kosten und ersetzt das KS Nr. 11 von 2005. Anwendbar ab der Steuerperiode 2027; erfasst inklusive Anhang (Fragebogen für Ärztinnen und Ärzte).
Mitteilung 032-S-2026: Umsatzabgabe, Abgabeabrechnung (22. Juni 2026)
Gemäss Mitteilung 032-S-2026 muss das amtliche Abrechnungsformular (Formular 9 bzw. 9 FL) nicht mehr eingereicht werden, wenn für die Abrechnungsperiode keine Abgabe geschuldet ist. Ziff. 54 des KS Nr. 12 wird entsprechend angepasst; die Mitteilung gilt ab Publikation.
Schwyz: revidierte Steuererlasse per 1. Januar 2026
Das Steuergesetz (SRSZ 172.200), die Vollzugsverordnung, die Steuerbezugsverordnung und die Verordnung über die Anpassung an das StHG sind seit dem 1. Januar 2026 in Kraft; die konsolidierten Fassungen wurden vom Kanton am 20. Mai 2026 publiziert.
Solothurn: Steuerbuch-Ausgabe Juni 2026
§ 32 Nr. 1 (steuerfreie Einkünfte, Grundsatz) wurde umfassend revidiert (Version vom 7. Mai 2026). Neu sind drei Abschnitte im Kapitel Renten und übrige Einkommen: § 31 Nr. 4, § 31 Nr. 5 und § 32 Nr. 3.
Graubünden: neue Praxisfestlegungen zur Grundstückgewinnsteuer
Zwei neue Praxisfestlegungen der Steuerverwaltung, publiziert im Juni 2026: steueraufschiebende Veräusserungen (043-01-01) sowie gemischte Schenkung und teilentgeltliche Rechtsgeschäfte (043-01-02).
2. Aktualisierte Schreiben und Erlasse
Genf: zwei Notices zur Quellensteuer aktualisiert, unter anderem zur Online-Erfassung der attestations-quittances.
Bundesgesetzgebung: OR, StGB, StAhiG und KAG in den neuen konsolidierten Fassungen, Stand Juli 2026; ebenso die MCAA-Grundvereinbarung (SR 0.653.1).
3. Neu im Korpus erfasst
Bestehendes Recht und bestehende Praxis, neu durchsuchbar im Tax-Law MCP:
Mindestbesteuerung und AIA: die Multilaterale Vereinbarung über den Austausch von GloBE-Informationen (SR 0.653.3) und das Addendum zum AIA-MCAA (SR 0.653.11, erweiterter CRS-Standard), beide publiziert Ende Dezember 2025 und in Kraft seit 1. Januar 2026.
ESTV-Mitteilungen als eigene Quelle: alle 31 aktuell gültigen Mitteilungen der Serien S (Stempelabgaben), V (Verrechnungssteuer), DVS (Direkte Bundessteuer) und E (Ergänzungssteuer), zurück bis 2016.
ESTV-Listen der rückkaufsfähigen Kapitalversicherungen (Säule 3b): 527 Produkte in- und ausländischer Versicherer als strukturierte Tabellen, Stand 31. Dezember 2025.
Drei Doppelbesteuerungsabkommen: Bahrain (SR 0.672.916.61, Abkommen vom 23. November 2019), Äthiopien (SR 0.672.934.11, vom 29. Juli 2021) und Jordanien (SR 0.672.946.71, vom 13. Dezember 2023).
Gemeindesteuerfüsse 2026: die für das Steuerjahr 2026 geltenden Steuerfüsse aller rund 2’100 Gemeinden, pro Kanton als durchsuchbares Dokument (Einkommens-, Vermögens-, Gewinn- und Kapitalsteuer; Kanton, Gemeinde, Kirche). Vorjahre bleiben für Vergleiche verfügbar.
Bern: Gesetz über die Steuerrekurskommission (StRKG, BSG 661.611).
Genf: eine zusätzliche Notice zur Quellensteuer-Deklaration.
4. Minor Updates und Bestandesbestätigung
Die ESTV hat zahlreiche Rundschreiben zur Quellensteuer neu publiziert; der Textvergleich ergab keine materiellen Änderungen. Dasselbe gilt für re-publizierte Dokumente der Steuerbücher und Praxispublikationen von Basel-Landschaft, Luzern, Neuenburg, Waadt und Wallis. Die parlamentarischen Materialien der Kantone Aargau und Appenzell Innerrhoden (Botschaften, Vernehmlassungen, Protokolle) wurden aktualisiert.
Sämtliche kantonalen Steuererlasse aller 26 Kantone wurden gegen den amtlichen Publikationsstand geprüft: ausser den Änderungen in Schwyz und Bern ist der Bestand überall aktuell. Die Praxispublikationen von 14 Kantonen, darunter die Steuerbücher von Zürich, Luzern, St. Gallen, Solothurn, Schwyz und Basel-Landschaft, wurden direkt an der Quelle abgeglichen.
