Steuerrecht von Bund und 26 Kantonen, mit den Publikationen des ILE-HSG.
Das Steuerrechtsmodul umfasst die steuerrelevanten öffentlichen Quellen von Bund und Kantonen: Gesetze, Kreisschreiben, Verwaltungspraxis, Steuerbücher, Rechtsprechung und Materialien.
Gesetz, Praxis, Rechtsprechung und Lehre.
Gesetze und Entscheide
Die steuerrechtlich relevanten Gesetze und Entscheide von Bund und Kantonen.
- DBG, StHG, MWSTG und VStG
- Steuergesetze aller 26 Kantone
- Bundesgericht, täglich aktualisiert
- Kantonale Gerichte
Öffentliche Steuerquellen
Die Verwaltungspraxis von Bund und Kantonen sowie steuerrechtliche Online-Kommentare.
- Kreisschreiben, MWST-Publikationen und Fachinformationen der ESTV
- Kreisschreiben und Analysen der SSK
- Steuerbücher, Weisungen und Merkblätter der Kantone, soweit öffentlich vorhanden
- Steuerrechtliche Online-Kommentare
Fachliteratur
Exklusiv über Lexplorer.
- Forum für Steuerrecht
- Schriftenreihe
- Seminarunterlagen
- Working Papers
- Lehrbuch
Eine Frage, mehrere Kantone.
Animierte Darstellung einer Steuerrecherche im KI-Tool: Nach der Frage hakt der Skill die Schritte seines Rechercheplans ab, auf der Karte der Schweiz werden die genannten Kantone hervorgehoben, dann folgt die Antwort mit der Norm je Kanton. Die Beispiele im Wechsel:
Der Lexplorer-Skill «Rechtsrecherche Schweiz» gibt den Ablauf vor:
- Frage eingrenzen: Steuerperiode 2026, die genannten Kantone und Bund
- Gesetz je Kanton, Fassung 2026
- Fachliteratur ILE-HSG
- Verwaltungspraxis: Kreisschreiben, Steuerbuch
- Rechtsprechung
- Aktualität: künftige Fassungen geprüft
- Antwort mit Belegen
Wie besteuern ZH, ZG und SZ den Liquidationsgewinn, wenn jemand nach 55 die selbständige Erwerbstätigkeit aufgibt?
- Zürich: Stille Reserven der letzten zwei Geschäftsjahre werden getrennt vom übrigen Einkommen besteuert. (§ 37b StG ZH)
- Zug: Fiktiver Einkauf zum Tarif für Kapitalleistungen, Restbetrag zum Satz eines Fünftels. (§ 37ter StG ZG)
- Schwyz: Fiktiver Einkauf wie Kapitalleistungen nach § 38, getrennt vom übrigen Einkommen. (§ 39b StG SZ)
Bundesrecht: Art. 37b DBG
Zu welchem Anteil besteuern BE, GE und TI Dividenden aus einer Beteiligung von mindestens 10 % im Privatvermögen?
- Bern: Dividenden aus einer Beteiligung von mindestens 10 % sind im Umfang von 50 % steuerbar. (Art. 24 Abs. 1a StG BE)
- Genf: Steuerbar im Umfang von 70 %, wenn die Beteiligung mindestens 10 % beträgt. (Art. 22 Abs. 2 LIPP GE)
- Tessin: Steuerbar im Umfang von 70 %, wenn die Beteiligung mindestens 10 % des Kapitals ausmacht. (Art. 19 Abs. 1bis LT TI)
Bundesrecht: Art. 20 Abs. 1bis DBG
Wie besteuern SG, GR und VD Kapitalleistungen aus der Vorsorge, etwa aus der Pensionskasse oder der Säule 3a?
- St. Gallen: Gesondert besteuert, einfache Steuer 2,0 % für gemeinsam steuerpflichtige Ehegatten, sonst 2,2 %. (Art. 52 Abs. 2 StG SG)
- Graubünden: Gesondert zum Satz einer Jahresleistung von einem Fünfzehntel, mindestens 1,5 %, höchstens 2 %. (Art. 40a Abs. 1 StG GR)
- Waadt: Gesondert besteuert, zu einem Fünftel der ordentlichen Steuersätze nach Art. 47. (Art. 49 Abs. 2 LI VD)
Bundesrecht: Art. 38 DBG
Karte: © swisstopo
Exklusiv über Lexplorer: die Fachpublikationen des ILE-HSG.
Das Institut für Law and Economics der Universität St. Gallen (ILE-HSG) gibt steuerrechtliche Fachliteratur heraus. Über Lexplorer sind diese Publikationen durchsuchbar, und Ihr KI-Tool kann sie in jeder Steuerrecherche beiziehen.

- Forum für Steuerrecht
- Schriftenreihe
- Seminarunterlagen
- Working Papers
- Lehrbuch
Für Fragen mit Bezug zum allgemeinen Recht verbinden Sie Law-MCP und Tax-MCP mit demselben KI-Tool.



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